Grundsätzlich regeln sich die Leistungen eines Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz und der Teilungserklärung der Gemeinschaft, die wir hier nicht aufzählen wollen.
Dennoch gibt es eine Vielzahl von Leistungen, die von uns als qualifiziertes Verwaltungsunternehmen geleistet werden, obwohl das Wohnungseigentumsgesetz diese nicht verlangt.
Hierzu zählen unter anderem:
- Regelmäßige Objektbegehungen über die einmal jährlich stattfindende Begehung mit dem Beirat hinaus.
- Erstellung von Instandhaltungsplänen zur längerfristigen Finanzmittelplanung für die Instand- und Werterhaltungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie.
- Information der Eigentümer durch einen schriftlichen Verwalterbericht über den Stand beschlossener Maßnahmen, sowie einer Voraussicht auf notwendige Maßnahmen mit entsprechenden Vorschlägen zur Ausführung und Finanzierung.
- Führen der Lohnkonten von Hausmeistern und anderen Dienstkräften der Gemeinschaft.
- Meldungen und Kontrolle der Beitragsabrechnungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzämter.
- Schadensbearbeitung bei Versicherungsschäden auch über das Gemeinschaftseigentum hinaus, inkl. der Koordination von Handwerker und anderer an der Schadensbeseitigung Beteiligte (z.B. Sachverständiger).
- Ordnungsgemäße Verbuchung von Hausgeldern und anderen Kontenbewegungen über eine spezielle, für die Wohnungsverwaltung entwickelte, Software der Firma Giese & Partner. Hierdurch ist vor allem auch ein schnelles Mahnwesen gewährleistet.
- Anlage von freien Geldern auf Festgeld- und Sparkonten im Namen der Gemeinschaft.
- Versand von Versammlungsprotokollen an jeden Eigentümer zeitnah nach der Versammlung.
- Gewährung von Einsichtnahme in die Unterlagen der Gemeinschaft auch außerhalb einer Eigentümerversammlung.