Mietverwaltung

Mietverwaltung

Die Miet- oder Sondereigentumsverwaltung beginnt dort, wo die WEG-Verwaltung endet. Der WEG-Verwalter darf sich um das Sondereigentum nur dann kümmern, wenn er hierzu durch den einzelnen Wohnungseigentümer ausdrücklich ermächtigt wurde. 

Wer im Besitz einer oder mehrerer vermieteter Eigentumswohnung ist, kennt die Probleme, welche mit Wohnungsabnahmen- und -übergaben sowie der Beseitigung von Schäden und Mängeln in der Wohnung verbunden sind. Selbst bei Schäden im Sondereigentum, welche durch Mängel im Gemeinschaftseigentum oder bei Rohrbruch und Brand verursacht wurden, endet die Tätigkeit des WEG-Verwalters bei der Behebung der Ursachen. Die Beseitigung von Schäden und Mängel im Sondereigentum muss der Wohnungseigentümer selbst veranlassen. Gerade dies gestaltet sich jedoch für vermietende Eigentümer schwierig, da sie häufig weit entfernt vom Objekt wohnen.

Auch die Auswahl von Mietern und der damit verbundenen Bonitätsprüfung bei Neuvermietung ist in der heutigen Zeit nicht einfacher geworden. Ganz abgesehen von der Abrechnung der Nebenkosten mit dem Mieter, da nicht alle Positionen der Wohngeldabrechnung auch auf den Mieter umlegbar sind. Gerade die Abrechnung der Nebenkosten führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Eigentümer und Mieter. Für Mietan- passungen fehlen oftmals die Marktkenntnisse sowie entsprechende Mietspiegel der Gemeinden. 

Als ein in der WEG- und Miet- / Sondereigentumsverwaltung erfahrenes Unternehmen können wir Ihnen die damit verbundene Arbeit abnehmen. Unser Mietverwaltungsvertrag stellt eine Ergänzung zum mit der WEG geschlossenen Verwaltervertrag dar.

Selbstverständlich ist der Abschluss auch möglich, wenn wir nicht gleichzeitig Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft sind. 

Ein solcher Vertrag hat für Sie viele Vorteile:

  • Sie werden gegenüber dem Mieter durch uns direkt vertreten, Anrufe am Feierabend oder an Sonn- und Feiertagen unterbleiben. Der gesamten Schriftwechsel wird durch uns abgewickelt, über wichtige Vorkommnisse werden Sie informiert.
  • Bei Vermietungen erfolgt grundsätzlich eine Bonitätsprüfung der Mietinteressenten. Wohnungsabnahmen und -übergaben werden von unserem Techniker durchgeführt.
  • Die verwendeten Mietverträge werden ständig der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
  • Anpassung der Miethöhe entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten und Abrechnung der Nebenkosten unmittelbar nach Beschluss der WEG-Abrechnung durch die WEG.
  • Konsequentes Mahnwesen bei fehlenden Miet- und Nebenkostenzahlungen.
  • Regelmäßige Kontrolle und Begehung der Wohnung.
  • Beauftragung und Kontrolle von Reparatur- und Instandhaltungs- maßnahmen
  • Führung eines Mietkontos, verbuchen von allen Zahlungsein- und -ausgängen. Entgegennahmen, Anlegen und Verwalten von Mietkautionen

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